Nordrhein-Westfalen

Fördergeld für kontrollierte Wohnraumlüftung von der KfW und vom Land.

Förderung ist Darlehen

Energieeffizient Bauen KfW Programm 153

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
www.kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Alle, die eine Wohnimmobilie bauen oder
Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie sind.
Projekt ist Neubau

Neubau

Projekt ist Erwerb

Erwerb

Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar

beim Neubau:

die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung

beim Kauf:

den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).

Unterstützt wird auch die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohngebäude.

Der Umbau bestehender beheizter Nicht-Wohnfläche, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum kann über den KfW-Förderkredit Energieeffizient Sanieren (151/152) gefördert werden.

Erst Förderung beantragen, dann das Vorhaben beginnen.

Förderung ist Zuschuss

Energieeffizient Bauen und Sanieren KfW Programm 431 Baubegleitung

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Alle, die bei Wohnimmobilien zusätzlich zu energetischen Sanierungsmaßnahmen oder den Bau eines KfW-Effizienzhauses eine Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Sachverständigen durchführen lassen.
Projekt ist Renovierung

Renovierung

Abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Förderzusage in den Kombinationsprodukten werden unterschiedliche Vorhaben gefördert.

Bei Antragstellung in den Kombinationsprodukten ab 01.04.2016:

die Planung und professionelle Baubegleitung während der energetischen Sanierungsmaßnahmen oder des Neubaus eines KfW-Effizienzhauses.

die Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen.
Gefördert wird die Erstellung der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) anerkannten Nachhaltigkeitszertifikate (www.nachhaltigesbauen.de)

Bei Zusagen in den Kombinationsprodukten bis 31.03.2016:

die Planung und professionelle Baubegleitung während der energetischen Sanierungsmaßnahmen

Geförderte Leistungen während der professionellen Baubegleitung:

Leistungen zur Detailplanung
Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
Kontrolle der Bauausführung
Abnahme und Bewertung der Maßnahmen

Nur in Verbindung mit folgenden KfW-Programmen:

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) oder
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
Energieeffizent Bauen (153)

oder:

Programmen von Landesförderinstituten, die aus diesen Mitteln von der KfW refinanziert werden. Näheres unter der jeweiligen Landesförderstelle.

Förderung ist Zuschuss

Energieeffizient Sanieren KfW Programm 430

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung.

Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen.
Projekt ist Erwerb

Erwerb

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Maßnahmenpakete (u. a.):


Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle.
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich.

Wenn kein KfW-Effizienzhaus-Standard angestrebt wird, werden auch Einzelmaßnahmen gefördert wie:
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Baunebenkosten
Wiederherstellungskosten
Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Baudenkmale:

Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig (www.kfw.de/denkmal).

Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden:

Der Umbau bestehender beheizter Nicht-Wohnflächen, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum wird auch unterstützt.

Kauf von saniertem Wohnraum:

Bei Kauf von saniertem Wohnraum können die Kosten der energetischen Sanierung gefördert werden, wenn sie gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).

Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein. Für die Förderung muss ein Sachverständiger eingebunden werden.
Die Einzelmaßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme).

Förderung ist Darlehen

Energieeffizient Sanieren KfW Programm 151/152

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Alle, die Wohnraum energetisch sanieren
oder sanierten Wohnraum ersterwerben.

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Maßnahmenpakete:

Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz werden u. a. gefördert:

Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich.

Einzelmaßnahmen (wenn kein KfW-Energiehausstandard angestrebt wird):

Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Baunebenkosten
Wiederherstellungskosten
Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Baudenkmale:

Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig.

Bauantrag oder Bauanzeige müssen vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein

Maßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (www.kfw.de/inlandsfoerderung)

Förderung ist Darlehen

Förderung selbst genutzten Wohnraums - Verbesserung der Energieeffizienz (Förderkredit)

Fördermittelgeber: NRW.BANK
Anschrift: Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Kontaktinformationen: Martina Lüdeke, Jürgen Jankowski
Tel.: 0211/91741-7640, -7647
Fax: 0211/91741-7760
E-Mail: Martina.Luedeke@nrwbank.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Die Förderung wird natürlichen und juristischen Personen als Eigentümern oder Erbbauberechtigten mit ausreichender Kreditwürdigkeit gewährt. Die Immobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vom Eigentümer oder von seinen Angehörigen selbst genutzt werden oder zu deren Nutzung bestimmt sein.
Projekt ist Renovierung

Renovierung

Gefördert werden bauliche Maßnahmen (Modernisierung), die zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und damit zur Senkung der Nebenkosten im Wohnungsbestand sowie zu einer verstärkten CO2-Einsparung beitragen. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
• Einbau von Lüftungsanlagen,
• Wärmedämmung der Außenwände,
• Wärmedämmung der Kellerdecke und er erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder der untersten Geschossdecke,
• Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke,
• Einbau von wärmedämmenden Fenstern, Fenstertüren, Dachflächenfenstern und Außentüren,
• Maßnahmen zur energieffizienten Verbesserung bzw. zum erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen auf der Basis von Brennwerttechnologie, Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah-/Fernwärme sowie erneuerbare Energien,
• Instandsetzungsmaßnahmen, die durch die geförderten Maßnahmen verursacht werden,
• Nachweise bzw. Energiegutachten, die im Zusammenhang mit den geförderten Maßnahmen stehen,
• Erneuerung und der erstmalige Anbau eines barrierefreien Balkons, Terrasse oder Loggia im Zusammenhang mit der Wärmedämmung der Außenwände,
• Ausbau- und Erweiterung des vorhandenen Wohnraums im Zusammenhang mit der Dämmung der Außenwände und/oder des Daches
• Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude im Zusammenhang mit den zuvor genannten Maßnahmen.

Bei der Förderung sind Einkommensgrenzen zu beachten. Das gilt nicht in den Stadterneuerungsgebieten, die als „städtische Problemgebiete“ definiert sind.
Fördervoraussetzung ist zudem, dass der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1.1.1995 gestellt oder die Bauanzeige getätigt wurde. Darlehensbeträge unter 2.500 € werden nicht bewilligt.
Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung müssen bei der Durchführung der Maßnahmen eingehalten werden. Zudem sollen vorrangig Maßnahmen gefördert werden, die ein Sachverständiger in dem vorzulegenden Energieausweis empfohlen hat. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden.

Förderung ist Darlehen

Förderung von Mietwohnraum - Verbesserung der Energieeffizienz

Fördermittelgeber: NRW.BANK
Anschrift: Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Kontaktinformationen: Martina Lüdeke, Jürgen Jankowski
Tel.: 0211/91741-7640, -7647
Fax: 0211/91741-7760
E-Mail: Martina.Luedeke@nrwbank.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Förderfähig sind Wohnungen
• für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt oder getätigt wurde und die sich in Wohngebäuden mit nicht mehr als fünf Vollgeschossen befinden.
• In Innenstädten und Innenstadtrandlagen sind unter bestimmten Vorraussetzungen auch Wohnungen in Wohngebäuden mit bis zu sechs Vollgeschossen förderfähig.

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
• Einbau von mechanischen Lüftungsanlagen
• Wärmedämmung der Außenwände
• Wärmedämmung der Kellerdecke, der erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder der untersten Geschossdecke
• Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
• Einbau von Fenstern und Fenstertüren, Dachflächenfenstern und Außentüren
• Maßnahmen zur energieffizienten Verbesserung bzw. zum erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen auf der Basis von Brennwerttechnologie, Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah-/Fernwärme sowie Erneuerbare Energien
• Nachweise bzw. Energiegutachten, die im Zusammenhang mit den geförderten Maßnahmen stehen.


Für die Dauer der Zinsverbilligung sind Mietobergenzen sowie Belegungsbindungen einzuhalten. Die geförderte Wohnung darf bei Neuvermietung in diesen Zeitraum nur an Personen mit gültigem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die Belegungsbindung gilt nicht in den Stadteerneuerungsgebieten, die als "Städtische Problemgebiete" definiert wurden.

Die Baumaßnahmen sind durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchzuführen. Die geförderten Maßnahmen müssen die Anforderungen der EnEV in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

Förderung ist Darlehen

Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest)

Fördermittelgeber: NRW.BANK
Anschrift: Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Kontaktinformationen: Service-Center
Tel.: (02 11) 9 17 41-48 00
Fax: (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte.
Projekt ist Renovierung

Renovierung

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Darlehen zur Verbesserung von Wohnangeboten, insbesondere für ältere und
pflegebedürftige Menschen.
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand und in bestehenden vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen. Auch mechanische Lüftungsanlagen werden gefördert.

Wird eine Fenstererneuerung im Geschosswohnungsbau ohne eine gleichzeitige Außenwanddämmung durchgeführt, ist eine mechanische Lüftungsanlage in den betroffenen Räumen einzubauen, um das Risiko von Bauschäden z. B. durch Schimmel und damit eine Belastung der Raumluft zu vermeiden.

Weitere Förderschwerpunkte sind:
– bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand
– bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen
– wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und
1970er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten
– Erneuerung von selbst genutzten denkmalgeschützten, denkmalwerten und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden.


Förderung ist Zuschuss

progres.nrw Markteinführung

Fördermittelgeber: NRW.BANK
Anschrift: Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Kontaktinformationen: Martina Lüdeke, Jürgen Jankowski
Tel.: 0211/91741-7640, -7647
Fax: 0211/91741-7760
E-Mail: Martina.Luedeke@nrwbank.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Zielgruppe sind Kommunen

Kommunen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen oder karitativen Einrichtungen.
Projekt ist Erwerb

Erwerb

Projekt ist Erweiterung

Erweiterung

Gefördert werden die Ausgaben für die Errichtung folgender Maßnahmen und Anlagen:
• Wohnungslüftungsanlagen/-geräte mit Wärmerückgewinnung
• Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
• Thermische Solaranlagen
• Photovoltaikanlagen (nur als Multiplikatoranlagen)
• Wasserkraftanlagen
• Wärmeübergabestationen/Hausanschlüsse
• Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
• Hocheffiziente dezentrale KWK-Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung bis 20 kWel
• Besondere Energiespeichersysteme (basierend auf Wärme, Kälte, Gas)
• Wärmenetze, die aus KWK-Anlagen, industrieller Abwärme, Abfallverwertungsanlagen oder Anlagen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien aus Biomasse versorgt werden
• Anlagen zur Effizienzsteigerung von Biogas-KWK-Anlagen, die den Abgasstrom der Biogas-KWK-Anlage zusätzlich elektrisch nutzen (bis 600 kWel)
• Besondere Anlagen und Systeme mit außerordentlichem Innovationsgrad bzw. Multiplikatorwirkung
• Wohngebäude im Passivhausstandard inkl. Lüftungsanlagen
• Wohngebäude im 3-Liter-Haus Standard inkl. Lüftungsanlagen
• Studien zum Thema Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen, an denen besonderes Landesinteresse besteht
• Messtechnik zur Ermittlung und Auswertung von Energieverbräuchen für ausgewählte Sonderprojekte

Zuwendungsfähig sind die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben notwendigen, nachgewiesenen und angemessenen Ausgaben für fabrikneue Anlagen- und Komponententeile.

Haftungsausschluss/Disclaimer

Die Informationen zu den Förderprogrammen wurden von den jeweiligen Fördermittelgebern ermittelt. Es kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden!

Bitte beachten Sie, dass Förderprogramme kurzfristigen Änderungen bzw. Einstellungen unterliegen. Um den aktuellen Stand zu erhalten, kontaktieren Sie die genannte Förderstelle. Zentrale KfW-Hotline: Tel.: 0800 539 9002 (kostenfreie Service-Nummer)

E-Mail: infocenter@kfw.de

Stand: 2015/16

Quellenangaben

  • KfW bzw. jeweiliger Landesfördergeber