Niedersachsen

Fördergeld für kontrollierte Wohnraumlüftung von der KfW und vom Land.

Förderung ist Darlehen

Energieeffizient Bauen KfW Programm 153

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
www.kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Alle, die eine Wohnimmobilie bauen oder
Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie sind.
Projekt ist Neubau

Neubau

Projekt ist Erwerb

Erwerb

Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar

beim Neubau:

die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung

beim Kauf:

den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).

Unterstützt wird auch die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohngebäude.

Der Umbau bestehender beheizter Nicht-Wohnfläche, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum kann über den KfW-Förderkredit Energieeffizient Sanieren (151/152) gefördert werden.

Erst Förderung beantragen, dann das Vorhaben beginnen.

Förderung ist Zuschuss

Energieeffizient Bauen und Sanieren KfW Programm 431 Baubegleitung

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Alle, die bei Wohnimmobilien zusätzlich zu energetischen Sanierungsmaßnahmen oder den Bau eines KfW-Effizienzhauses eine Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Sachverständigen durchführen lassen.
Projekt ist Renovierung

Renovierung

Abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Förderzusage in den Kombinationsprodukten werden unterschiedliche Vorhaben gefördert.

Bei Antragstellung in den Kombinationsprodukten ab 01.04.2016:

die Planung und professionelle Baubegleitung während der energetischen Sanierungsmaßnahmen oder des Neubaus eines KfW-Effizienzhauses.

die Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen.
Gefördert wird die Erstellung der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) anerkannten Nachhaltigkeitszertifikate (www.nachhaltigesbauen.de)

Bei Zusagen in den Kombinationsprodukten bis 31.03.2016:

die Planung und professionelle Baubegleitung während der energetischen Sanierungsmaßnahmen

Geförderte Leistungen während der professionellen Baubegleitung:

Leistungen zur Detailplanung
Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
Kontrolle der Bauausführung
Abnahme und Bewertung der Maßnahmen

Nur in Verbindung mit folgenden KfW-Programmen:

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) oder
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
Energieeffizent Bauen (153)

oder:

Programmen von Landesförderinstituten, die aus diesen Mitteln von der KfW refinanziert werden. Näheres unter der jeweiligen Landesförderstelle.

Förderung ist Zuschuss

Energieeffizient Sanieren KfW Programm 430

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung.

Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen.
Projekt ist Erwerb

Erwerb

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Maßnahmenpakete (u. a.):


Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle.
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich.

Wenn kein KfW-Effizienzhaus-Standard angestrebt wird, werden auch Einzelmaßnahmen gefördert wie:
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Baunebenkosten
Wiederherstellungskosten
Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Baudenkmale:

Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig (www.kfw.de/denkmal).

Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden:

Der Umbau bestehender beheizter Nicht-Wohnflächen, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum wird auch unterstützt.

Kauf von saniertem Wohnraum:

Bei Kauf von saniertem Wohnraum können die Kosten der energetischen Sanierung gefördert werden, wenn sie gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).

Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein. Für die Förderung muss ein Sachverständiger eingebunden werden.
Die Einzelmaßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme).

Förderung ist Darlehen

Energieeffizient Sanieren KfW Programm 151/152

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Alle, die Wohnraum energetisch sanieren
oder sanierten Wohnraum ersterwerben.

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Maßnahmenpakete:

Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz werden u. a. gefördert:

Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich.

Einzelmaßnahmen (wenn kein KfW-Energiehausstandard angestrebt wird):

Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Baunebenkosten
Wiederherstellungskosten
Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Baudenkmale:

Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig.

Bauantrag oder Bauanzeige müssen vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein

Maßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (www.kfw.de/inlandsfoerderung)

Förderung ist ZuschussFörderung ist Darlehen

Eigentum für Haushalte mit Kindern (Förderkredit)

Fördermittelgeber: Investitions- und Förderbank NBank
Anschrift: Günther-Wagner-Allee 12 - 16 30177 Hannover
Kontaktinformationen: Tel.: 0511/30031-313
Fax: 0511/30031-11313
E-Mail: wohnraum@nbank.de
Internet: www.nbank.de
Website: www.nbank.de
Zielgruppe sind Familien

Familien

Antragsberechtigt sind Familien.
Projekt ist Neubau

Neubau

Projekt ist Erwerb

Erwerb

Projekt ist Erweiterung

Erweiterung

Gefördert wird:
(1) der Neubau (einschl. Erstbezug) in energiesparender Bauweise (mindestens KfW-Effizienzhaus 70 einschließlich Passivhaus)
(2) der Ausbau/Umbau oder die Erweiterung
(3) der Kauf bzw. Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum.

Es gelten Einkommensobergrenzen.

Förderung ist Darlehen

Energetische Modernisierung von Wohneigentum

Fördermittelgeber: Investitions- und Förderbank NBank
Anschrift: Günther-Wagner-Allee 12 - 16 30177 Hannover
Kontaktinformationen: Tel.: 0511/30031-313
Fax: 0511/30031-11313
E-Mail: wohnraum@nbank.de
Website: www.nbank.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Antragsberechtigt sind Hauseigentümer, die ein älteres, selbstgenutztes Wohngebäude (Fertigstellung bis zum 01.01.1995) energetisch modernisieren wollen.
Projekt ist Renovierung

Renovierung

Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, die der CO2-Minderung und Energieeinsparung dienen und die Nutzung Erneuerbarer Energien gewährleisten. Förderfähig im Zusammenhang mit der Durchführung der energetischen Modernisierung sind auch weitere Modernisierungsmaßnahmen.
Als förderfähige Modernisierungsmaßnahmen gilt u. a. die Verbesserung der Belüftung.

Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen.

Förderung ist Darlehen

Energetische Modernisierung von Mietwohnungen

Fördermittelgeber: Investitions- und Förderbank NBank
Anschrift: Günther-Wagner-Allee 12 - 16 30177 Hannover
Kontaktinformationen: Tel.: 0511/30031-313
Fax: 0511/30031-11313
E-Mail: wohnraum@nbank.de
Internet: www.nbank.de
Website: www.nbank.de
Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Investoren, die ältere Mietwohnungen (Fertigstellung bis zum 01.01.1995) energetisch modernisieren wollen.
Projekt ist Renovierung

Renovierung

Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden die der CO2-Minderung und Energieeinsparung dienen und die Nutzung Erneuerbarer Energien gewährleisten. Förderfähig im Zusammenhang mit der Durchführung der energetischen Modernisierung sind auch weitere Modernisierungsmaßnahmen. Als förderfähige Modernisierungsmaßnahme gilt u. a. die Verbesserung der Belüftung.

Es gibt bestimmte Vorgaben zur Größe der Wohnung sowie zur max. Miethöhe. Das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.

Die Kosten dürfen höchstens die Kosten eines vergleichbaren Neubaus betragen.

Haftungsausschluss/Disclaimer

Die Informationen zu den Förderprogrammen wurden von den jeweiligen Fördermittelgebern ermittelt. Es kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden!

Bitte beachten Sie, dass Förderprogramme kurzfristigen Änderungen bzw. Einstellungen unterliegen. Um den aktuellen Stand zu erhalten, kontaktieren Sie die genannte Förderstelle. Zentrale KfW-Hotline: Tel.: 0800 539 9002 (kostenfreie Service-Nummer)

E-Mail: infocenter@kfw.de

Stand: 2015/16

Quellenangaben

  • KfW bzw. jeweiliger Landesfördergeber