Hamburg

Fördergeld für kontrollierte Wohnraumlüftung von der KfW und vom Land.

Förderung ist Darlehen

Energieeffizient Bauen KfW Programm 153

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
www.kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Alle, die eine Wohnimmobilie bauen oder
Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie sind.
Projekt ist Neubau

Neubau

Projekt ist Erwerb

Erwerb

Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar

beim Neubau:

die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung

beim Kauf:

den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).

Unterstützt wird auch die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohngebäude.

Der Umbau bestehender beheizter Nicht-Wohnfläche, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum kann über den KfW-Förderkredit Energieeffizient Sanieren (151/152) gefördert werden.

Erst Förderung beantragen, dann das Vorhaben beginnen.

Förderung ist Zuschuss

Energieeffizient Bauen und Sanieren KfW Programm 431 Baubegleitung

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Alle, die bei Wohnimmobilien zusätzlich zu energetischen Sanierungsmaßnahmen oder den Bau eines KfW-Effizienzhauses eine Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Sachverständigen durchführen lassen.
Projekt ist Renovierung

Renovierung

Abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Förderzusage in den Kombinationsprodukten werden unterschiedliche Vorhaben gefördert.

Bei Antragstellung in den Kombinationsprodukten ab 01.04.2016:

die Planung und professionelle Baubegleitung während der energetischen Sanierungsmaßnahmen oder des Neubaus eines KfW-Effizienzhauses.

die Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen.
Gefördert wird die Erstellung der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) anerkannten Nachhaltigkeitszertifikate (www.nachhaltigesbauen.de)

Bei Zusagen in den Kombinationsprodukten bis 31.03.2016:

die Planung und professionelle Baubegleitung während der energetischen Sanierungsmaßnahmen

Geförderte Leistungen während der professionellen Baubegleitung:

Leistungen zur Detailplanung
Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
Kontrolle der Bauausführung
Abnahme und Bewertung der Maßnahmen

Nur in Verbindung mit folgenden KfW-Programmen:

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) oder
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
Energieeffizent Bauen (153)

oder:

Programmen von Landesförderinstituten, die aus diesen Mitteln von der KfW refinanziert werden. Näheres unter der jeweiligen Landesförderstelle.

Förderung ist Zuschuss

Energieeffizient Sanieren KfW Programm 430

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung.

Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen.
Projekt ist Erwerb

Erwerb

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Maßnahmenpakete (u. a.):


Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle.
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich.

Wenn kein KfW-Effizienzhaus-Standard angestrebt wird, werden auch Einzelmaßnahmen gefördert wie:
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Baunebenkosten
Wiederherstellungskosten
Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Baudenkmale:

Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig (www.kfw.de/denkmal).

Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden:

Der Umbau bestehender beheizter Nicht-Wohnflächen, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum wird auch unterstützt.

Kauf von saniertem Wohnraum:

Bei Kauf von saniertem Wohnraum können die Kosten der energetischen Sanierung gefördert werden, wenn sie gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).

Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein. Für die Förderung muss ein Sachverständiger eingebunden werden.
Die Einzelmaßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme).

Förderung ist Darlehen

Energieeffizient Sanieren KfW Programm 151/152

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Alle, die Wohnraum energetisch sanieren
oder sanierten Wohnraum ersterwerben.

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Maßnahmenpakete:

Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz werden u. a. gefördert:

Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich.

Einzelmaßnahmen (wenn kein KfW-Energiehausstandard angestrebt wird):

Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Baunebenkosten
Wiederherstellungskosten
Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Baudenkmale:

Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig.

Bauantrag oder Bauanzeige müssen vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein

Maßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (www.kfw.de/inlandsfoerderung)

Förderung ist Darlehen

Basisförderung für selbstgenutztes Wohneigentum

Fördermittelgeber: Hamburgische Investitions-und Förderbank
Anschrift: Besenbinderhof 31 20097 Hamburg
Kontaktinformationen: Tel.: 040/24846-377
Fax: 040/24846 56-337
E-Mail: r.graue@ifbhh.de
Website: www.ifbhh.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Diese orientiert sich am Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) und ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Projekt ist Neubau

Neubau

Projekt ist Erwerb

Erwerb

Gefördert wird der Neubau bzw. erstmalige Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb).
Bei Erreichen von bestimmten energetischen Standards, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, können zusätzlich Zuschüsse für energiesparendes Bauen beantragt werden. Vorraussetzung hierfür ist die Integration von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

bestimmte Einkommensgrenzen

Förderung ist Zuschuss

Klimaschutzprogramm Hamburger Energiepass

Fördermittelgeber: Hamburgische Investitions-und Förderbank
Anschrift: Besenbinderhof 31 20097 Hamburg
Kontaktinformationen: Tel.: 040/24846-377
Fax: 040/24846 56-337
E-Mail: r.graue@ifbhh.de
Website: www.ifbhh.de
Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Förderberechtigt sind Grundeigentümer oder Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte). Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt.
Projekt ist Renovierung

Renovierung

Der Hamburger Energiepass umfasst folgende Leistungen: bauliche und energetische Bestandsaufnahme vor Ort, ingenieurmäßige Analyse und Bewertung des energetischen Einsparpotenzials des Gebäudes, Entwicklung von Sanierungsempfehlungen unter Berücksichtigung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept (nach DIN 1946-6), Berechnung der möglichen Energieeinsparung unter Berücksichtigung der baulichen und technischen Anforderungen der aktuellen Bundes- und Landesförderung, Erstellung eines gesetzlich geregelten Energiebedarfsausweises nach Energieeinsparverordnung (EnEV) für den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach dem Nachweis des Abschlusses der Energieberatung.

Förderung ist Zuschuss

Energetische Modernisierung (A)

Fördermittelgeber: Hamburgische Investitions-und Förderbank
Anschrift: Besenbinderhof 31 20097 Hamburg
Kontaktinformationen: Frau Klempau, Herr Hentzschel
Tel.: 040/24846-232, -356
Fax: 040/24846-56-323, -356
E-Mail: k.hentzschel@ifbhh.de
Website: www.ifbhh.de
Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Förderberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte.
Projekt ist Renovierung

Renovierung

Gefördert wird die energetische Modernisierung von Mietwohnungen in Wohngebäuden mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten, Studierendeneinrichtungen und Wohneinrichtungen gem. § 2 Abs. 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).
In den Förderbereich "Ergänzungsmodule" fallen Lüftungsanlagen sowohl mit als auch ohne Wärmerückgewinnung.

Die Maßnahmen dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Die Baugenehmigung muss bis zum 31.12.1994 erteilt worden sein.

Haftungsausschluss/Disclaimer

Die Informationen zu den Förderprogrammen wurden von den jeweiligen Fördermittelgebern ermittelt. Es kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden!

Bitte beachten Sie, dass Förderprogramme kurzfristigen Änderungen bzw. Einstellungen unterliegen. Um den aktuellen Stand zu erhalten, kontaktieren Sie die genannte Förderstelle. Zentrale KfW-Hotline: Tel.: 0800 539 9002 (kostenfreie Service-Nummer)

E-Mail: infocenter@kfw.de

Stand: 2015/16

Quellenangaben

  • KfW bzw. jeweiliger Landesfördergeber